7. Rückkehr ins Arbeitsleben

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie soweit wieder hergestellt sind, dass Sie sich den Belastungen des beruflichen Lebens wieder aussetzen können, dann sollten Sie zuerst mit Ihrem Vorgesetzten das Gespräch im Hinblick auf die so genannte Wiedereingliederung suchen. Bringen Sie zunächst in Erfahrung, was in Ihrer Firma üblich und möglich ist.

7.1 Wiedereingliederung

Waren Sie als Arbeitnehmer längere Zeit arbeitsunfähig, wird von Ihrem behandelnden Arzt häufig die stufenweise Wiedereingliederung empfohlen werden, um Sie schrittweise an die von Ihnen geschuldete Arbeitsleistung heranzuführen. Besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt. Viele Arbeitgeber stützen sich auf diese Empfehlung der Ärzte.

Leider wird eine Wiedereingliederungsempfehlung auch direkt im Anschluss an eine Rehabilitationsmaßnahme von den Kurärzten vorgeschlagen (vgl. auch Kapitel 6).

Neuerdings ist die Begründung eines derartigen Wiedereingliederungsverhältnisses auch das Ergebnis des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Wiedereingliederungsmaßnahme durchzuführen:

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht verlangen, dass eine stufenweise Wiedereingliederung durchgeführt wird. Ist ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, seine volle vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, ist er arbeitsunfähig. In diesem Fall entfällt grundsätzlich ...

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