HANSPETER MARTI

Die Disputationsschriften –

Speicher logifizierten Wissens

1.Vorbemerkungen: Begriff, Produktion, Distribution

Der Terminus ›Disputationsschrift‹ bezeichnet alle vor dem Jahr 1800 entstandenen Schuldissertationen, die in einem mündlichen, ›Disputation‹ genannten Streitgespräch, in der Regel unter der Leitung eines Präses, von einem Respondenten gegen die Einwände von Opponenten verteidigt wurden. Diese auch unter dem Gattungsbegriff ›alte Dissertation‹ bekannten Texte, die zum ›actus disputationis‹ einluden, wurden, vorzugsweise im Alten Reich, zu Tausenden gedruckt. Sie enthalten gewöhnlich eine Anzahl mehr oder weniger rhetorisch amplifizierter Thesen, dazu in einem Anhang oft einige kurze Behauptungssätze, sogenannte ›Corollaria‹, ...

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