8Handelsvertretervertrag

§§ 84 ff. HGB

Handelsvertreter ist, wer ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Handelsvertreter sind für den Absatz von Produkten für den Unternehmer ein wichtiger Baustein. Das Recht der Handelsvertreter ist nicht im BGB, sondern in den §§ 84 bis 92c HGB geregelt. Diese Vorschriften setzen die Handelsvertreterrichtlinie der Europäischen Union224 in nationales Recht um. Der Handelsvertreter ist selbstständiger Gewerbetreibender, d. h. er ist kein Arbeitnehmer. Da er aber regelmäßig im Verhältnis zum Unternehmer, der auch als Prinzipal bezeichnet wird, in einer wirtschaftlich schwächeren Position ist, sieht das Handelsvertreterrecht Regelungen ...

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