5Kaufvertrag

§§ 433 ff. BGB

Durch Kaufverträge werden wir in die Lage versetzt, uns zum Erwerb oder zur Veräußerung von Gütern zu verpflichten. Sie bilden damit eine der zentralen rechtlichen Grundlagen unseres auf Arbeitsteilung beruhenden Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Der Kaufvertrag ist wahrscheinlich der am häufigsten vorkommende Vertragstyp. Seine Bandbreite reicht vom Kauf eines Kaffees in der Hochschulmensa über den Kauf eines neuen PKW bis zum Kauf eines Unternehmens.

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Veräußerung eines Vermögensgegenstands und der Käufer zur Zahlung einer Geldsumme verpflichtet. Aufgrund des Trennungsprinzips ist der Kaufvertrag von den beiden Erfüllungsgeschäften ...

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