4Leistungsstörungen

Erscheinungsformen und Rechtsbehelfe

Leistungsstörungen, also die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verträgen, können verschiedene Erscheinungsformen haben. Die vereinbarte Leistung kann unmöglich werden, sie kann sich verzögern, sie kann fehlerhaft erbracht werden (Schlechtleistung) oder der Schuldner kann sonstige Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzen. In diesen Fällen hat die andere Vertragspartei verschiedene Rechtsbehelfe. Sie kann, wenn das möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, zunächst ihre eigene Leistung verweigern, weiterhin Erfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, die Gegenleistung mindern sowie ausschließlich oder zusätzlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

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