In der Großindustrie kam es in der Folgezeit zu einer Arbeitsteilung der beteiligten Institutionen: Reichsmarschall Göring entschied beispielsweise über die Überführung des Grundkapitals der Berg- und Hüttenwerk AG in Prag; die Deutsche Bank bzw. die Böhmische Union-Bank erwarb zusätzliche Aktienpakete, die wiederum nach Weisung des RWM verwaltet werden mussten. Hier wie in zahlreichen anderen Fällen befand sich ein mehr oder minder großer Aktienteil in jüdischem Eigentum, der zur Erlangung der Mehrheit erst aufgekauft oder – je nach Aufenthalt der Eigentümer – beschlagnahmt werden musste.1456 Ein länger währendes Problem waren im Sudetenland (und später allgemein in den annektierten und okkupierten Gebieten) die Unternehmen, die sich im Besitz ...

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