Das Recht am eigenen Bild

Kennen Sie das? Sie machen auf dem Betriebsfest einen schönen Schnappschuss mit Ihrer Digitalkamera und wollen das Motiv auf Ihrer Website veröffentlichen. Auf dem Bild sind aber Personen abgebildet, und Sie sind sich nicht sicher, ob Sie das Motiv verwenden dürfen. Ihr Gefühl trügt Sie in diesem Fall nicht. Sie berühren damit das Persönlichkeitsrecht der Personen, die Sie fotografiert haben. Der Bereich der Rechtsprechung, um den es sich hier handelt, ist das sogenannte »Recht am eigenen Bild«.

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Kernaussage ist, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder ...

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