Haftung für Agenturen, beauftragte Personen und erworbene Inhalte

Sie haften für alle Rechtsverstöße, die durch Inhalte entstehen, die Sie erworben haben oder die ein von Ihnen beauftragter Dienstleister erstellt hat.

Entsprechend §§ 7 und 10 TMG haften Sie auch für fremde Inhalte, die Sie erworben haben oder die in Ihrem Auftrag erstellt worden sind. Zu solchen Inhalten gehören zum Beispiel Bilder aus einem Stockbilderarchiv, Leistungen eines Werbetexters, Blogbeiträge eines damit beauftragten Studenten oder Pinnwandeinträge einer Agentur, die Ihre Facebook-Seite betreut.

Werden Sie für Rechtsverletzungen belangt, die sich aus diesen Inhalten ergeben, müssen Sie diese beseitigen, eine Unterlassungserklärung unterschreiben sowie die Kosten einer ...

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