Rechtsfolgen bei Wettbewerbsverstößen

Wenn Sie gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben verstoßen, müssen Sie mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen. Diese kann von jedem Mitbewerber sowie von Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverbänden versendet werden.

In der Abmahnung werden Sie aufgefordert, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der Sie sich verpflichten, den Wettbewerbsverstoß nicht zu wiederholen. Für den Fall, dass Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen sollten, wird weiterhin eine Vertragsstrafe in Höhe von meist über 5.000 Euro vereinbart. Darüber hinaus müssen Sie die Kosten der Abmahnung übernehmen, die in der Regel zwischen 800 und 1.200 Euro liegen. Weigern Sie sich, wird der Fall möglicherweise ...

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