Markenklassen

Der Markenschutz gilt grundsätzlich nur innerhalb eines bestimmten Produkt- oder Dienstleistungsbereichs (sogenannte »Klassen«). Wer zum Beispiel die Marke »CrazyBubble« für Werbeleistungen anmeldet, kann nicht verhindern, dass ein anderer sie im Bereich Fischfutter nutzt. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Kunde intelligent genug ist, um das Image einer Werbeagentur nicht auf Tierfutter gleichen Namens zu übertragen.

Das gilt jedoch nicht bei sogenannten »bekannten Marken«, die im nächsten Abschnitt behandelt werden.

Hinweis

Eine Übersicht der Markenklassen finden Sie zum Beispiel in der Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Markenklassifikation.

Umfang des Markenschutzes

Die Marke schützt ein Unternehmen gemäß § 14 ...

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