Voraussetzungen des Markenschutzes

Eine Marke muss Unterscheidungskraft besitzen. Sie darf also ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht lediglich beschreiben.

Nicht jeder Name und jedes Zeichen können markenrechtlich geschützt werden. Eine Marke muss individuell sowie unterscheidungskräftig sein und darf nicht bloß aus geläufigen oder beschreibenden Begriffen bestehen. Das bedeutet wiederum: Je weniger die Marke mit der dahinterstehenden Leistung zu tun hat, desto eher wird sie beim zuständigen Markenamt registriert und desto besser schützt sie vor Nachahmern. Das Kaffee-Startup »Sonntagmorgen« hat daher eine sehr unterscheidungskräftige Marke, wohingegen »KaffeeShop« nicht als Marke taugt, weil die Bezeichnung rein beschreibend ist. Das ist ...

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