Wie Plattformmitglieder die Inhalte anderer Mitglieder nutzen dürfen

Auf Social Media-Plattformen eingestellte Inhalte sind nicht für jedermann frei verfügbar und dürfen nur im Rahmen der Plattformfunktionen verwendet werden

Mit der Nutzungseinräumung gegenüber einer Plattform erlauben Sie auch den anderen Mitgliedern der Plattform die Verwendung Ihrer Inhalte. Diese Erlaubnis gilt jedoch nur im Rahmen der Plattformfunktionen. Wenn Sie zum Beispiel auf Ihrer Facebook-Seite ein Bild einstellen und ein Nutzer das Bild »teilt« oder die Schaltfläche Gefällt mir anklickt, darf das Bild auf seiner Profil-Pinnwand auftauchen. Dagegen ist es dem Nutzer nicht erlaubt, Ihr Bild herunter- und auf seiner Pinnwand erneut hochzuladen – denn das Bild wurde dann ...

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