Zweck, Art und Umfang der Verwendung

Je allgemeiner eine Erlaubniserklärung ist, desto höher ist die Chance, dass sie unwirksam ist.

Wenn Sie eine Erlaubnis einholen, müssen Sie dem Rechteinhaber immer mitteilen,

  • zu welchem Zweck,

  • im welchen Umfang und

  • auf welche Art

Sie planen, den Inhalt zu verwenden. Dabei dürfen Sie keine Umstände weglassen, die für den Einwilligenden von Bedeutung sein könnten. Teilen Sie diese Umstände nicht genau genug mit, muss der Umfang der Erlaubnis durch Auslegung bestimmt werden, wobei Sie Gefahr laufen, die Erlaubnis gar nicht in dem Umfang erhalten zu haben, in dem Sie sie benötigen.

Sie müssen sich also genau überlegen, welche Nutzung Sie anstreben und welche Rechte Sie benötigen. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte: ...

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