Hausrecht und fremdes Eigentum

Es ist grundsätzlich erlaubt, fremde Sachen zu fotografieren oder zu filmen und sie auch für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um Grundstücke, Gebäude, Gegenstände oder Tiere handelt. Das gilt jedoch nur, solange dabei nicht gegen andere Rechte verstoßen wird.

Das Hausrecht

Sobald Sie privates oder staatliches Eigentum betreten, um es für kommerzielle Zwecke zu fotografieren, brauchen Sie eine Einwilligung.

Das wichtigste Recht, das man beim Fotografieren fremden Eigentums beachten muss, ist das Hausrecht. Der Eigentümer darf seinen Besitz jedermann vorenthalten. Bei Gebäuden oder Grundstücken ist die Grenze dieser Sachherrschaft die Grundstücksgrenze. Innerhalb dieser kann jeder Eigentümer ...

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