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Telemedien

Telemedium ist der rechtliche Begriff für »Onlineangebot«. Dazu gehören (nahezu) alle Angebote im Internet, beispielsweise Shops, Suchmaschinen, Maildienste, Podcasts, Communities, soziale Netzwerke und Blogs. Die gesetzlichen Vorgaben für Telemedien sind vorwiegend im Telemediengesetz geregelt.

Teilen

Der Begriff Teilen wird für die Weiterverbreitung und -leitung von Inhalten anderer Nutzer unter eigenem Namen verwendet. Die meisten Nutzerbeiträge in sozialen Netzwerken haben eine spezielle Schaltfläche, die das Teilen erlaubt, das auch mit »Sharen« oder eigenen Begriffen wie »Retweet« bezeichnet wird. Die Gefahr beim Teilen besteht darin, dass man für den übernommenen Inhalt haftet.

Telemediengesetz

Das Telemediengesetz (TMG) regelt ...

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