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Schleichwerbung

Schleichwerbung liegt vor, wenn der Verbraucher den Werbecharakter einer Aussage oder Handlung nicht erkennen kann. Sie ist gesetzlich verboten, weil mit ihr die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers unterlaufen wird: Während er glaubt, objektive und persönliche Aussagen vor sich zu haben, denen er trauen kann, handelt es sich tatsächlich um Werbebotschaften, die ihn zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung bewegen sollen. Siehe auch → Transparenzgebot.

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Als Seiten werden Profile in sozialen Netzwerken bezeichnet, die in der Regel keine natürlichen Personen repräsentieren, sondern Unternehmen oder Personen des öffentlichen Lebens. Im Fall von Facebook hat sich dafür die Bezeichnung »Fanseite« eingebürgert. Das Gegenteil ...

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