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Öffentlich

Der Begriff »öffentlich« bedeutet rechtlich, dass etwas jedermann zugänglich ist oder zugänglich gemacht wird. Zum Beispiel ist eine öffentliche Straße, anders als private Wege, von jedermann begehbar. Auch wenn der Zugang von einer Gebühr, aber sonst von keinen Auswahlkriterien abhängig gemacht wird, liegt Öffentlichkeit vor. Zum Beispiel ist eine Konzertveranstaltung öffentlich, die jeder besuchen kann, der ein Eintrittsgeld bezahlt. Dagegen ist eine Veranstaltung, zu der zum Beispiel nur Mitglieder eines Vereins Zugang haben, nicht öffentlich.

Öffentliches Interesse

Öffentliches Interesse ist ein Rechtsbegriff, der sich auf die Belange des Gemeinwohls bezieht. Er wird vor allem als Argument im Persönlichkeitsrecht verwendet. Zum Beispiel ...

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