M
- Markengesetz
Das Markengesetz (MarkenG, amtlich »Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen«) regelt den Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen, Werktiteln und geografischen Herkunftsangaben.
- MarkenG
→ Markengesetz
- Mitbewerber
Ein Mitbewerber (auch als »Wettbewerber« oder »Konkurrent« bezeichnet) ist jemand, mit dem man im Wettbewerbsverhältnis steht. Das sind grundsätzlich andere Unternehmer, deren Leistungen sich theoretisch durch die eigenen ersetzen lassen. Zum Beispiel sind Google und Facebook mit ihren sozialen Netzwerken Facebook und Google+ Mitbewerber.
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