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Haftung

Für etwas zu haften, bedeutet, rechtlich dafür einstehen und die Verantwortung tragen zu müssen. Im Regelfall ist man für die eigenen Rechtsverstöße verantwortlich. Im Gesetz gibt es jedoch Vorschriften, aufgrund derer man auch für fremde Rechtsverstöße einstehen muss. Zum Beispiel muss der Anbieter eines Onlineangebotes für nutzergenerierte Inhalte haften, wenn er sich diese → zu eigen macht.

Haftungsprivileg

Wenn ein Anbieter sich nutzergenerierte Inhalte nicht zu eigen gemacht hat, kann er sich auf das Haftungsprivileg für fremde Inhalte gemäß § 10 TMG berufen. Nach dieser Vorschrift ist er erst ab Kenntnis dazu verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte unverzüglich zu entfernen. Erst wenn die Inhalte nicht unverzüglich entfernt worden ...

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