Teil 8 – Betriebsgeheimnisse und Datenschutz

Betriebsgeheimnisse und Betriebsinterna

Publizieren Sie weder Betriebsgeheimnisse noch geheime Firmeninterna. Dazu können insbesondere Informationen über Rechtsverfahren, Finanzen, Personalentwicklungen oder Firmenstrategien gehören.

Berichten Sie nur über solche Firmeninterna, bei denen Sie sich sicher sind, dass sie für die Öffentlichkeit gedacht sind und zum Beispiel jederzeit gegenüber der Presse geäußert werden könnten.

Datenschutz

Verstoßen Sie nicht gegen die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens, Vertraulichkeitserklärungen, juristische Grundlagen und Unternehmensvorgaben für externe Werbung.

Persönlichkeitsrechte

Berichten Sie über Vorkommnisse in allen nicht öffentlichen Bereichen nur nach Rücksprache ...

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