Teil 3 – Dienstliche und private Social Media-Nutzung

Dienstliche Nutzung

Die Nutzung von Social Media im Rahmen ihrer Tätigkeit für unser Unternehmen ist den Mitarbeitern nur mit Erlaubnis des Vorgesetzten und der Social Media-Ansprechstelle gestattet. Die Erlaubnis soll den zeitlichen Rahmen der Nutzung in Arbeitsstunden pro Tag festlegen.

Private Nutzung

Die Social Media-Nutzung bringt es mit sich, dass häufig private und dienstliche Nutzung ineinander übergehen. Was die private Nutzung während der Arbeitszeit betrifft, so ist diese innerhalb des Unternehmens in der Gesamtbetriebsvereinbarung über die Nutzung der Kommunikationseinrichtungen geregelt.

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