• Wird einer krank, kann der Partner ihn vertreten.
  • Die Arbeit kann zu zweit schneller bzw. leichter oder besser erledigt werden.
  • Es fällt keine Umsatzsteuer bis 17.500 € an. Ab 17.500 € ist der gesamte Jahresumsatz umsatzsteuerpflichtig.
  • Gewerbesteuern fallen erst ab 24.000 € Gesamtjahresumsatz an.
  • Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht für das Finanzamt (wenn man nicht mehr als 50.000 € Gewinn und 500.000 € Umsatz macht).

Nachteile:

  • Es gibt keine Haftungsbeschränkung, ihr haftet mit dem Privatvermögen aller Partner.
  • Verträge müssen erstellt und abgeschlossen werden.

3.2Wichtiges für einen gemeinsamen Start

Zwei Einzelunternehmen oder doch GbR?

Schaut euch die Vor- und Nachteile beider Unternehmensformen genau an und wägt ...

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