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3 Gesetzliche Fotografierverbote

Dass durchaus auch die Aufnahme selbst und nicht erst die Verbreitung oder Veröffentlichung unzulässig sein kann, ist ja nun bereits bekannt. Neben der Unzulässigkeit einer Personenaufnahme und Aufnahmen auf fremdem Grund und Boden gibt es jedoch auch gesetzliche Regelungen, die das Fotografieren von vorneherein verbieten. Solche Regelungen finden sich insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB).

3.1 Sicherheitsgefährdendes Abbilden militärischer Anlagen

Ebenfalls unter Strafe steht das Ablichten von militärischen Einrichtungen und Anlagen, bestimmt § 109g Absatz 1 StGB.

§ 109g Absatz 1 StGB

Wer von einem Wehrmittel, ...

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