Informationspflichten seit Juni 2014

Am 13. Juni 2014 trat die Europäische Verbraucherrechterichtlinie, die den Fernabsatz europaweit neu und einheitlich regelt, in Kraft. Neben dem Widerrufsrecht sind in der Richtlinie auch Änderungen in den folgenden Bereichen neu gefasst bzw. beschlossen worden:

  • Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Waren/Dienstleistungen

  • Impressum

  • Preisangaben (Gesamtpreis inkl. Steuern und Abgaben)

  • Zusätzliche Kosten für Versand- und Zahlungsmittelkosten

  • Zahlungs- und Lieferbedingungen

  • Belehrung über das Widerrufsrecht

  • Gewährleistungsansprüche

Die neue Richtlinie bringt für Online-Shop-Betreiber eine Reihe von Änderungen mit sich. Insbesondere die Informationspflichten zu den wesentlichen Produkteigenschaften ...

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