Impressum

Das Thema Impressum, eigentlich die »Anbieterkennzeichnung«, ist im Online-Handel in Deutschland fast genauso alt wie der Online-Handel selbst. Seinen Ursprung hat es in Druckerzeugnissen und der Verpflichtung zur Angabe von Verlag und Redaktion.

Im Bereich des Fernabsatzes, worunter der Online-Handel fällt, sind die Angaben im Telemediengesetz, § 5, Allgemeine Informationspflichten, geregelt. Grob zusammengefasst umfasst die Anbieterkennzeichnung ähnliche Pflichtangaben, wie die, die Sie laut Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktien-Gesetz oder der für Ihren Berufsstand geltenden Gesetzgebung oder Verordnung beispielsweise auch auf Ihrem Briefpapier machen müssen.

Die zu machenden Angaben sind sehr klar und eindeutig geregelt. Zu den Angaben ...

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