Rückstellungsberechnung für Resturlaub

Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr werden in den Unternehmen unterschiedlich behandelt. Der Gesetzgeber sieht zwar prinzipiell keine Übertragung eines (Teil-)Urlaubsanspruchs[7] vor, lässt aber einige Ausnahmen zu, z. B. aus betrieblichen oder persönlichen Gründen.[8] In diesem Fall kann der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres[9] übernommen werden. Auch ein Übertrag auf Antrag des Arbeitnehmers[10] ist möglich. Ferner gestattet das Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen in Tarifverträgen.[11] Für die Urlaubstage, die im ablaufenden Kalenderjahr nicht genommen werden konnten, ist im Rahmen des Jahresabschlusses eine Rückstellung zu bilden. Die Methodik der Rückstellungsberechnung kann auch herangezogen ...

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