Bernd Dahringer

1Gastaufnahmeverträge

Nimmt der Gast die Leistungen eines Gastronomen in Anspruch, so steht er zu diesem in einem Rechtsverhältnis. Je nach Art der Leistung spricht man von einem Bewirtungsvertrag, z.B.wenn er Speisen und/oder Getränke zu sich nimmt. Übernachtet der Gast im Haus des Hoteliers, so hat er mit diesem einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen.

1.1Bewirtungsvertrag

Beim Bewirtungsvertrag handelt sich um einen atypischen Vertrag, er ist also als solcher im Gesetz nirgends geregelt. Als Mischvertrag setzt er sich aus mehreren Vertragstypen zusammen. Bestellt der Gast z. B. lediglich ein Getränk, so liegt ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB vor. Bestellt er hingegen ein Essen oder gar ein mehrgängiges Menü, so liegt ein Werkvertrag ...

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