KAPITEL 2: BEGRIFFE UND DEFINITIONEN

Bevor wir uns jedoch dem Kern der Verordnung widmen und der Art, wie Sie diese erfüllen können, erscheint es sinnvoll, eine Reihe an Definitionen für häufige und nützliche Begriffe zu geben. In den Fällen, in denen die Verordnung eine Definition vorsieht, wird diese aufgenommen und gegebenenfalls werden noch zusätzliche Anmerkungen hinzugefügt.

Verbindliche Unternehmensregeln

Personaldatenschutz, wie dieser von einem Controller oder Prozessor auf dem Territorium eines Mitgliedsstaates für eine oder mehrere Übermittlung(en) von personenbezogenen Daten in ein oder mehrere Drittländer innerhalb einer Unternehmensgruppe oder Gruppe von Unternehmen, die in einer gemeinsamen wirtschaftlichen Tätigkeit tätig sind, ...

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