A.8FOTOGRAFIE ALS BERUF

Ausbildung, Berufsbezeichnung

Den Beruf des Fotografen kann man in Deutschland als Lehrberuf (optional mit anschließender Meisteroder Technikerfortbildung) oder im Rahmen eines Studiums erlernen. Die Berufsbezeichnung ist damit zwar geschützt, der Beruf an sich ist aber mittlerweile zulassungsfrei.

So kann nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung von 2003 auch jeder Autodidakt, der sich berufen fühlt, den Beruf ausüben und muss hierzu keinen Ausbildungsnachweis vorlegen. Festgehalten ist dies im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, HWO, S 18, Zulassungsfreie Handwerke. In Anlage B ist dem Gesetz eine Liste der zulassungsfreien Berufe mitgegeben, in welcher auch der Fotograf aufgeführt ist. Wichtig ist aber, ...

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