A.7AUFLAGEN DER NACHRICHTENAGENTUREN

Wer als Fotojournalist unterwegs ist, hat naturgemäß nicht nur mit den oben genannten juristischen Problemen zu kämpfen, sondern darf im Gegensatz zum Werbefotograf auch an den Bildern in der Bildbearbeitung nur wenig ändern. Da stellt sich die Frage, was denn noch erlaubt ist und was nicht. Zu dieser Fragestellung hat freundlicherweise der Autor des „Handbuch des Fotojournalismus“ (dpunkt-Verlag) hier Stellung genommen. Weiterhin finden Sie im Anschluss auch die Richtlinie der Nachrichtenagentur AP.

Prof. Lars Bauernschmitt (Autor „Handbuch des Fotojournalismus 2):

Wie viele andere stehe ich auf dem Standpunkt: Was in der Dunkelkammer legitim war, ist auch in Photoshop erlaubt. Zu bedenken ist, dass Bilder ...

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