A.4KIRCHEN, MUSEEN, PRIVATE SAMMLUNGEN

Generell in Innenräumen, entsprechend auch in den Innenräumen von Kirchen und Museen, greift die Panoramafreiheit nicht mehr und es gilt das Hausrecht. Unter Berufung auf dieses können die Eigentümer oder Betreiber das Fotografieren vollständig untersagen oder auf das Fotografieren ohne Blitz oder ohne Stativ beschränken. Einer der Gründe hierfür kann sein, dass die Institutionen eigene Fotografien der Kunstwerke oder Räume vermarkten möchten. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, ist es angeraten, zuerst mit dem zuständigen Personal zu sprechen und zu fragen, was genau erlaubt ist. So kann man dann eventuell eine Fotoerlaubnis erwerben, die dann auch den Einsatz eines Stativs abdeckt.

Gebräuchlich ist es, ...

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