Die Ergebnisse, die von den Sachverständigen im November 1938 vorgelegt wurden, verdienen in diesem Kontext eine nähere Betrachtung, denn sie verglichen die spezifischen Verhältnisse beim RWE mit der Situation in anderen Versorgungsgebieten. Die Lieferbedingungen, die der Stromkonzern seinen kommunalen Verteilerwerken abforderte, sahen demnach tatsächlich größere Einschränkungen für die Stadtwerke vor. Es handelte sich dabei nicht allein um die vergleichsweise ungünstigen Einkaufspreise, die der Konzern seinen Zwischenverteilern in Rechnung stellte, sondern um das starre Festhalten an einigen Klauseln des alten Liefervertrages. Es gab im gesamten Deutschen Reich keinen anderen Energielieferanten, der von den Stadtwerken verlangte, dass sie die ...

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