Nein, Sie sind nicht scheinselbstständig

Das Freelancertum vereinigt die Vorteile beider Welten: Durch die Einschaltung eines Bodyleasing-Unternehmens können Aufgaben wie Akquisition ausgelagert werden, die wichtigen Kriterien der Selbstständigkeit bleiben aber erhalten.

Bei alldem sollten Sie aber das Problem der Scheinselbstständigkeit nicht außer Acht lassen. Die Situation ist aufgrund der politisch gewollten Förderung von Neugründungen nicht mehr so brisant wie noch vor einigen Jahren, aber: Wenn bei Ihnen aufgrund einer Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird, kann das unter anderem dazu führen, dass mehrere Jahre im Nachhinein Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. Achten ...

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