Kapitel 17. Haftungsfragen

In diesem Kapitel:

Ein Grundprinzip, das der deutschen Rechtsordnung zugrunde liegt, ist das sogenannte Verantwortungsprinzip. Demnach hat ein jeder für das einzustehen, was er selbst verursacht hat. Grundsätzlich gilt das natürlich auch im Internet, allerdings gibt es hier in Fragen der Haftung für Rechtsverletzungen einige Besonderheiten. Diese ergeben sich aus dem Telemediengesetz. Hier hat der Gesetzgeber unter anderem für Internet-Zugangs- und Host-Provider Privilegierungen geschaffen, damit diese nicht für alles mitverantwortlich sein müssen, was ihre Kunden mit ihrer Hilfe ins Netz stellen – das sollte die Internetwirtschaft ...

Get Blogs, Video & Online-Journalismus, 2nd Edition now with the O’Reilly learning platform.

O’Reilly members experience books, live events, courses curated by job role, and more from O’Reilly and nearly 200 top publishers.