Teil IV

Recht persönlich:Das Familien- und Erbrecht

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Wie Sie alle wissen ist Ihr Onkel ohne Testament gestorben. Wie Sie vielleicht nicht wissen haben wir in diesem Bundesland eine ganz eigene Art den Nachlass an die Erben zu bringen. Weiß einer von Ihnen vielleicht was eine Piñata ist?

In diesem Teil …

Lernen Sie nun im 12. und 13. Kapitel das Familien- und Erbrecht kennen. Auch wenn die beiden Rechtsgebiete im Studium vielfach keine herausragende Rolle spielen, sind sie aus der Praxis nicht wegzudenken. Daher werden sie hier in den Grundzügen ebenfalls vorgestellt. Erfahren Sie beim Familienrecht alles zur Ehe und zur Verwandtschaft sowie zur Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. Machen Sie sich darüber hinaus beim Erbrecht mit den vermögensrechtlichen Folgen vertraut, die mit dem Tod eines Menschen verbunden sind. Legen Sie dabei ein besonderes Augenmerk auf solche Punkte, bei denen sich Bezüge zu den anderen Kapiteln dieses Buches ergeben.

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