3Regulatorischer Hintergrund

Es waren einmal …

eine Testdatenmanagerin, ein Datenschutzbeauftragter und eine Person aus der Revision, nennen wir ihn Revisor. Die Testdatenmanagerin musste einem Testteam zeitnah eine sehr große Menge von konsistenten Testdaten bereitstellen. Sie entschied sich aus Kosten- und Effizienzgründen, eine Teilkopie des Produktionsdatenbestandes ins Testsystem einzustellen.

Der Datenschutzbeauftragte erklärte sich unter zwei Bedingungen einverstanden. Erstens: Nur wenige, namentlich benannte Personen aus dem Fachbereich, die im normalen Betrieb auch die Produktionsdaten einsehen konnten, durften die Tests durchführen. Zweitens: Die Testdaten mussten nach dem Test unverzüglich gelöscht werden. Für Testwiederholungen mussten ...

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