Allgemein scheinen psychotische Menschen nicht in dem Maß, wie populär zum Teil vermutet wird, zu Straf- bzw. Gewalttaten disponiert zu sein, obwohl teils ein erhöhter Bezug dazu vorhanden sein könnte, der jedoch geringer ausfällt als bei Persönlichkeitsstörungen. Böker und Häfner1251 eruierten für die Zeit von 1955 bis 1964, dass lediglich drei Prozent der Gesamtzahl der in der damaligen Bundesrepublik Deutschland begangenen Gewalttaten auf das Konto von Geistesgestörten ging. Bentz und Noel1252 fassten die Ergebnisse von 19 diesbezüglichen Studien von 1918 bis 1980 zusammen und kamen zu Prävalenzraten psychischer Störungen bei Straftätern, die von 5 bis 95 Prozent reichten (Mittelwert: 32 %, Standardabweichung: 26.1, Median: 22 %). Teilweise ...

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